09.06.2022, 15:01
Hier ist sehr wohl gemeint: für die im Kalenderjahr zurückgelegte Dienstzeit (d h. aliquot) und nicht "bis zum Fälligkeitstag zurückgelegte Dienstzeit" (wie dies zB Güterbeförderungsgewerbe-KV geregelt ist).
Also gehen wir mal vorläufig von 7/12 dieser 50 % bei einem Eintritt ab 1.6.2022 aus.
Also gehen wir mal vorläufig von 7/12 dieser 50 % bei einem Eintritt ab 1.6.2022 aus.