Danke für die rasche Rückmeldung.
Das ist dann echt unglücklich formuliert im KV.
Nachdem der KV vorsieht, dass mit 1.7. 50% vom Urlaubszuschuss und 50% vom Weihnachtsgeld abgerechnet werden sollen, lässt das nicht den Schluss zu, dass lediglich für die zurückgelegte Dienstzeit im laufenden Kalenderjahr abzurechnen ist?
Das würde sogar die Auslegung zulassen, dass bei Eintritt im Juni mit der Abrechnung Juni 1/12 Monatsbezüge von Urlaubs- und Weihnachtsgeld berücksichtigt wird und in der November-Abrechnung dann die verbleibenden 6/12 Monatsbezüge.
Das ist dann echt unglücklich formuliert im KV.
Nachdem der KV vorsieht, dass mit 1.7. 50% vom Urlaubszuschuss und 50% vom Weihnachtsgeld abgerechnet werden sollen, lässt das nicht den Schluss zu, dass lediglich für die zurückgelegte Dienstzeit im laufenden Kalenderjahr abzurechnen ist?
Das würde sogar die Auslegung zulassen, dass bei Eintritt im Juni mit der Abrechnung Juni 1/12 Monatsbezüge von Urlaubs- und Weihnachtsgeld berücksichtigt wird und in der November-Abrechnung dann die verbleibenden 6/12 Monatsbezüge.