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Marktfahrer - Kollektivvertrag
#1
Guten Morgen,

die Gewerbeberechtigung für Marktfahrer führt zur Anwendung des KV Handel.
Der Zusatzkollektivvertrag für Arbeitnehmer im Markthandel gilt seit 1.6.2015.
Mit 1.12.2017 trat der KV Handel Neu in Kraft. Es ist im KV Handel Neu nicht dezidiert festgehalten, dass alle bisherigen ersetzt werden.

Gelangt daher der Zusatz-KV für Markthandel bis dato zur Anwendung? Damit würden Überstundenzuschläge für Sonn- und Feiertagsarbeit weiterhin im Markthandel wegfallen und lediglich die Nachtarbeit ab 21:00 Uhr "kostspielig" werden.

Hat hier jemand Erfahrung damit?

Danke vorab für Input.

Beste Grüße
Alexander Pfeiffer
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Marktfahrer - Kollektivvertrag - von Pfeiffer - 22.06.2022, 09:18

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