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UST: Bauleistung / Reverse charge bzw. EST - Frage
#6
Wieso ODER?
Eine Grundstücksleistung IST ja (so wie hier) eine sonstige Leistung.
Reverse Charge (Übergang der Steuerschuld) gibt es nur bei steuerpflichtigen Leistungen.
Reverse Charge bedeutet ja nicht 0%, sondern Übergang der Steuerschuld iHv 19%.

Leider weiß ich noch immer nicht, wie lange die Tätigkeit dauert. Wenn durch die dauernde Anwesenheit (über 6 Monate) eine sog. "feste Niederlassung" begründet wird: grundsätzlich Registrierung, Rechnung mit deutscher USt.

Unter 6 Monaten: Reverse Charge, keine Registrierung.
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RE: UST: Bauleistung / Reverse charge bzw. EST - Frage - von GerhardKollmann - 24.06.2022, 19:02

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