25.06.2019, 22:00
Liebe Eva Maria,
ich würde diese Arbeiten als Investitionen in fremde Betriebsgebäude verbuchen.
Die Fliesen und Elektroleitungen bilden ja mit der Maschine keine Einheit.
lG, Manuela
ich würde diese Arbeiten als Investitionen in fremde Betriebsgebäude verbuchen.
Die Fliesen und Elektroleitungen bilden ja mit der Maschine keine Einheit.
lG, Manuela