29.06.2022, 14:11
Ich mache es eigentlich so, dass ich aufwandneutrale Sachbezüge einerseits auf den Lohnkonten in der Klasse 6 verbuche, so dass die Salden der Lohnkonten mit dem Unternehmenslohnkonto übereinstimmen. Die Erlöse aus diesen Sachbezügen buche ich auf ein Konto Sachbezüge in der Klasse 6, denn damit werden in der GuV in Summe die tatsächlichen Lohnkosten in richtiger Höhe ausgewiesen. Würde man die Erlöse aus den Sachbezügen in der Klasse 4 buchen, wären die Lohnkosten in der GuV zu hoch.....ich denke, es sprichts nichts gegen diese Variante......