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Buchhaltung für KMU Handel und Neuerdings auch Kulturveranstaltungen
#1
Bitte um Hilfe für folgenden Fall:

Eine Klientin von mir - Umsatz unter Kleinunternehmergrenze aber in die UST-Pflicht optiert
Handel, Verkauf von Bildern,... beginnt jetzt auch noch Kultur-Veranstaltungen und bekommt dafür Förderungen.

 
Angeblich muss man da die Buchhaltung komplett anders aufarbeiten.
Nicht nur "ust-lich" sondern auch "est-lich".
Ich hatte noch nie damit zu tun.
 
Wo kann ich mich schlau machen, was in solchen Fällen zu beachten ist?
 
Vielen Dank
M. Haslinger
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Buchhaltung für KMU Handel und Neuerdings auch Kulturveranstaltungen - von Manfred - 08.07.2022, 12:21

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