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SVS-Pflicht bei Auslandsaufenthalt
#1
Gibt es, wenn sich der Unternehmer im Ausland (Brasilien) befindet eine Ausnahme aus dem GSVG?

Ich habe folgenden Fall:
Ein Ehepaar betreibt gemeinsam ein Handelsunternehmen (e.U.) - angemeldet auf die Frau.
(Dabei handelt es sich nur um 3 Lieferungen pro Monat die direkt vom Lieferanten in DE an den Kunden geliefert werden.)

Die wenige nötige Arbeit leistet der Ehemann (ohne jegliches Entgelt) 
Die Frau ist nunmehr bereits seit November 2021 durchgehend in Brasilien.

Die SVS kann ja in dieser Zeitraum z.B.: weder aus der Unfallversicherung noch aus der Krankenversicherung eine Leistungen erbringen.

Gibt es da eine Möglichkeit für eine Ausnahme?

Vielen Dank für Ihre Tipps.
M. Haslinger
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SVS-Pflicht bei Auslandsaufenthalt - von Manfred - 02.08.2022, 20:02

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