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USt - Ort der sonstigen Leistung
#1
Hallo!

Ich Übernehme nun eine Kleinunternehmerin, welche im freien Gewerbe Dienstleistungen erbringt (Feng Shui, Thai Massage). 

Sie möchte diese Leistungen auch in Deutschland an private und auch Unternehmer erbringen - hat aber keine eigene Betriebsstätte dort.

Nun stellen sich hier für mich mehrere Fragen: 

  • Die Lieferschwellen gelten ja nicht mehr, und für Kleinunternehmer gibt es nur im Zusammenhang mit Umsätzen aus Versandhandeln ausnahmen - oder trifft dies auch hier zu? (Eine Kollegin meinte hier müsse man die Lieferschwellen beachten, jedoch bin ich der Meinung, dass dies hier nicht zutrifft)

  • Wie sind denn die Rechnungen korrekt auszustellen?

    Wenn keine Ausnahme (bezüglich Lieferschwelle) zutrifft würde ich bei B2C Leistungsort Österreich + keine Steuer da Kleinunternehmer und bei B2B Reverse Charge und Aufnahme in ZM. 

Was ist der korrekte Weg? 

Danke!

Freundliche Grüße,

Nicole
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USt - Ort der sonstigen Leistung - von NicoleR - 09.08.2022, 08:13

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