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USt - Ort der sonstigen Leistung
#2
Die Lieferschwelle hatte nie eine Bedeutung iZM grenzüberschreitenden Dienstleistungen, sondern nur beim Verkauf von Gegenständen (Versandhandel).

Zur 10.000,- Bagatellgrenze ab 1.7.2021 zählen nur elektronische Dienstleistungen an Nichtunternehmer in einen anderen EU-Staat sowie innergemeinschaftliche Versandhandelsumsätze an Privatpersonen sowie Schwellenerwerber.

Ärztliche und ähnliche Leistungen an Unternehmer fallen unter die Generalklausel B2B (steuerbar im Empfängerstaat), d.h. grenzüberschreitend ohne ärztliche oder Dipl-Physio-Ausbildung Reverse Charge (auch wenn in Ö Kleinunternehmer); ZM.
RC und ZM würde bei Ärzten nicht zutreffen, da steuerfrei.

An Privatpersonen: Generalklausel B2C (steuerbar am Sitz der Geschäftsleitung, also in Ö), unabhängig vom Umsatz. Bis 35.000,- in Ö dann natürlich steuerfrei :-)
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Nachrichten in diesem Thema
USt - Ort der sonstigen Leistung - von NicoleR - 09.08.2022, 08:13
RE: USt - Ort der sonstigen Leistung - von GerhardKollmann - 10.08.2022, 13:02

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