10.08.2022, 15:37
Sachverhalt:
Eine österreichische Fluglinie war gezwungen, ihre Bundesländerbasen zu schließen und Bordpersonal nur noch vom Flughafen Wien (Schwechat) aus einzusetzen.
Strittig war, ob der Betriebsrat zu Recht seine Zustimmung zu diesen Versetzungen verweigerte.
So entschied der OGH:
Das vom Arbeitgeber angerufene Gericht entschied zu dessen Gunsten und ersetzte die Betriebsratszustimmung.
Aus den höchstgerichtlichen Entscheidungsgründen:
Ausführliche Darstellung folgt in WPA 14-2022 (Nr. 13/2022 wird Anfang der KW 33-2022 versandt).
Eine österreichische Fluglinie war gezwungen, ihre Bundesländerbasen zu schließen und Bordpersonal nur noch vom Flughafen Wien (Schwechat) aus einzusetzen.
Strittig war, ob der Betriebsrat zu Recht seine Zustimmung zu diesen Versetzungen verweigerte.
So entschied der OGH:
Das vom Arbeitgeber angerufene Gericht entschied zu dessen Gunsten und ersetzte die Betriebsratszustimmung.
Aus den höchstgerichtlichen Entscheidungsgründen:
Ausführliche Darstellung folgt in WPA 14-2022 (Nr. 13/2022 wird Anfang der KW 33-2022 versandt).