22.08.2022, 12:19
Hallo,
gem. Erlass des BMF vom 23.12.2019 (BMF-010102/0007-I/8/2019) Pkt. 2.4.4 Barumsätze iSd § 131b (1) Z3 BAO zählen Zahlungen mit Kredit- oder Bankomatkarte als Barzahlung. Daher sind diese Zahlungen mE mit dem Datum der Zahlung und nicht mit der Gutschrift am Bankkonto einzutragen bzw. zu behandeln. Nicht davon betroffen sind Verrechnungs- oder Orderschecks.
LG
gem. Erlass des BMF vom 23.12.2019 (BMF-010102/0007-I/8/2019) Pkt. 2.4.4 Barumsätze iSd § 131b (1) Z3 BAO zählen Zahlungen mit Kredit- oder Bankomatkarte als Barzahlung. Daher sind diese Zahlungen mE mit dem Datum der Zahlung und nicht mit der Gutschrift am Bankkonto einzutragen bzw. zu behandeln. Nicht davon betroffen sind Verrechnungs- oder Orderschecks.
LG