22.08.2022, 12:26
Hallo
alle Vergütungen, welche ein GF erhält, sind GF-Bezug, egal wie sie bezeichnet werden. Das bedeutet, dass auch SVS-Beiträge, aber auch ein eventueller Sachbezug eine GF-Vergütung ist. Das ist va dann von Bedeutung, wenn der GF-Bezug ust-pflichtig behandelt wird, weil von diesen Beträgen auch USt abzuführen ist.
LG
alle Vergütungen, welche ein GF erhält, sind GF-Bezug, egal wie sie bezeichnet werden. Das bedeutet, dass auch SVS-Beiträge, aber auch ein eventueller Sachbezug eine GF-Vergütung ist. Das ist va dann von Bedeutung, wenn der GF-Bezug ust-pflichtig behandelt wird, weil von diesen Beträgen auch USt abzuführen ist.
LG