28.08.2022, 16:42
Ich ersuche (aus Übersichtsgründen) darum, fachliche Anfragen nicht im "News-Bereich" zu posten.
Aus Ihrer Anfrage kann ich leider noch nicht ganz ableiten, ob Sie eine lohnverrechnungsrelevante Frage stellen möchten. Falls ja, so ist Ihre Frage unter "Personalverrechnung/Arbeitsrecht" herzlich willkommen.
Falls nein, so wird sie wohl entweder unter "Steuern" oder unter "Buchhaltung/Bilanzierung" besser aufgehoben sein.
Vielleicht könnten Sie beim erneuten Posten diese konkrete Relevanz in der Fragestellung noch hervorheben.
Solange lasse ich die Frage hier im Newsbereich vorläufig stehen (damit Sie den Text rüberkopieren können). Wenn ich sehe, dass Sie die Frage an anderer Stelle gebracht haben, lösche ich sie hier im News-Bereich raus.
Falls es sich um eine lohnverrechnungsrelevante Frage handeln sollte, beachten Sie bitte, dass ich einen recht umfangreichen Fragenkatalog an die Finanz zu diesem Thema gestellt habe und dass es sehr wichtig ist, dass der Arbeitgeber der Leasingnehmer ist und dass die Bruttobeträge reduziert werden müssen. Der in der Praxis so häufig gemachte Fehler, nur vom Nettobetrag einen Abzug durchzuführen und die Bruttobeträge ungeschoren zu lassen, wird von der Finanzverwaltung - nach meinen Recherchen - nicht als begünstigt aufgefasst. Von Seite der ÖGK gibt es betreffend SV und BV-Beitragsgrundlage ohnedies kein grünes Licht für eine reduzierte Beitragsgrundlage (zumindest derzeit).
Alles Gute noch und schönen Wochenstart!
Aus Ihrer Anfrage kann ich leider noch nicht ganz ableiten, ob Sie eine lohnverrechnungsrelevante Frage stellen möchten. Falls ja, so ist Ihre Frage unter "Personalverrechnung/Arbeitsrecht" herzlich willkommen.
Falls nein, so wird sie wohl entweder unter "Steuern" oder unter "Buchhaltung/Bilanzierung" besser aufgehoben sein.
Vielleicht könnten Sie beim erneuten Posten diese konkrete Relevanz in der Fragestellung noch hervorheben.
Solange lasse ich die Frage hier im Newsbereich vorläufig stehen (damit Sie den Text rüberkopieren können). Wenn ich sehe, dass Sie die Frage an anderer Stelle gebracht haben, lösche ich sie hier im News-Bereich raus.
Falls es sich um eine lohnverrechnungsrelevante Frage handeln sollte, beachten Sie bitte, dass ich einen recht umfangreichen Fragenkatalog an die Finanz zu diesem Thema gestellt habe und dass es sehr wichtig ist, dass der Arbeitgeber der Leasingnehmer ist und dass die Bruttobeträge reduziert werden müssen. Der in der Praxis so häufig gemachte Fehler, nur vom Nettobetrag einen Abzug durchzuführen und die Bruttobeträge ungeschoren zu lassen, wird von der Finanzverwaltung - nach meinen Recherchen - nicht als begünstigt aufgefasst. Von Seite der ÖGK gibt es betreffend SV und BV-Beitragsgrundlage ohnedies kein grünes Licht für eine reduzierte Beitragsgrundlage (zumindest derzeit).
Alles Gute noch und schönen Wochenstart!