29.08.2022, 12:58
ich würde sie einbuchen (sonstige Forderung an übrige Erträge COVID).
Bei einem EA-Rechner gibt es eigentlich nur eine steuerliche Gewinnermittlung.
Da die EAR auch für die Bank als Unterlage dient, verwende ich die MWR nur für davon abweichende steuerliche Behandlungen (Bewirtung, endbesteuerte Erträge, etc.)
LG
Bei einem EA-Rechner gibt es eigentlich nur eine steuerliche Gewinnermittlung.
Da die EAR auch für die Bank als Unterlage dient, verwende ich die MWR nur für davon abweichende steuerliche Behandlungen (Bewirtung, endbesteuerte Erträge, etc.)
LG