Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Abgangsentschädigung
#1
Ein älterer DN wurde von uns gekündigt. Seine gesetzlichen Ansprüche wie 6 MoE. Abfertigung, U-Ersatzleistung, aliqu. Sonderzahlungen sowie Entgeltfortzahlung im Krankenstand bis Ende-E wird dementsprechend abgerechnet. 
Man hat sich mit dem DN außerdem außergerichtlich auf eine Abgangsentschädigung in Höhe von € 12.500,- geeinigt um eine Klage wg. Sozialwidrigkeit abzuwenden. Die Entschädigung ist gem § 49 Abs. 3 Zif. 7 beitragsfrei. Die Besteuerung erfolgt nach § 67 Abs. 8a EStG. Ein Fünftel steuerfrei und der Rest zum Tarif. DB, DZ u. KomSt. pflichtig ?
Liege ich da richtig ?
Danke für eure Antwort.
lg
Zitieren


Nachrichten in diesem Thema
Abgangsentschädigung - von Brigitte - 11.07.2019, 14:55
RE: Abgangsentschädigung - von Brigitte - 11.07.2019, 16:01

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste