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FABO+ wird nicht mehr berücksichtigt
#2
Das ergibt sich für Fälle, in denen der Unterhaltsabsetzbetrag zusteht, tatsächlich aus § 33 Abs. 3a Z 3 lit. b EStG.

Allerdings könnte die Kindesmutter (künftig) ihren Hälfteanteil beantragen, auch wenn dieser teilweise oder ganz ins Leere geht. Das könnte - je nach Gesprächsbasis - den Kindesvater davon überzeugen, einen Teil des FABO+ dem Kind zugute kommen zu lassen, um weiterhin den ganzen FABO+ zu beantragen. Selbstverständlich ist das dann primär eine emotionale Frage zwischen den leiblichen Eltern.
Steuerberater und Gerichtssachverständiger
Kollegiale Beratung, Rechtsmittel, Gutachten

Disclaimer: Diese Antwort soll eine erste Orientierung bieten. Jegliche Haftung wird ausgeschlossen.
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RE: FABO+ wird nicht mehr berücksichtigt - von Steuerexperte - 03.09.2022, 20:32

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