Themabewertung:
  • 1 Bewertung(en) - 5 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Urlaubsverbrauch in Stunden
#1
Das Urlaubsgesetz regelt den Urlaubsanspruch in Wochen.

Im Dienstvertrag wird auf das Urlaubsgesetz bzgl. Anspruch verwiesen.

Angeblich ist die Verwaltung und der Verbrauch in Stunden vereinbart.

Wie ist hier mit einem offenen Urlaubsanspruch zum Stichtag bei Änderung der vereinbarten Wochenarbeitszeit umzugehen?

Bei einer Urlaubsverwaltung in Tagen, würde ein offener Tagerest einfach in der gleichen Höhe übernommen werden - unabhängig von den Stunden, die diese Tage vor Änderung "Wert" waren. Werden bei Verwaltung in Stunden die Stunden ebenfalls in der gleichen Zahl übernommen oder muss der übernommene Stundenrest entsprechend aufgewertet/abgewertet werden?

Danke für Rückmeldungen.

Beste Grüße
Alexander Pfeiffer
Zitieren


Nachrichten in diesem Thema
Urlaubsverbrauch in Stunden - von Pfeiffer - 14.09.2022, 10:35
RE: Urlaubsverbrauch in Stunden - von Pfeiffer - 14.09.2022, 16:20

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste