12.07.2019, 10:40
Hallo,
ich hätte eine Frage:
ein Kommanditist wurde mit einer Zahlung von € 6.500 abgefunden.
Lt Vertrag hätte er eine Hafteinlage von € 500 leisten sollen, die er aber nicht bezahlt hat - bei der Gründung hat er sein IT-Servicekonzept als Sacheinlage in die Firma eingebracht.
Er sollte auch zu 15 % am Vermögen beteiligt sein.
Den Vertrag gibt es seit 2015 und der Kommanditist wurde in 2018 abgefunden. - Gewinne hat es seit dem nicht gegeben.
Sämtliche Aufwände wurden vom Komplementär getragen (Verluste wurden nur ihm zugewiesen).
Die KG ist Einnahmen-Ausgabe-Rechner.
Nun meine Frage:
ist die Abfindungszahlung an den Kommanditisten Betriebsausgabe?
Vielen Dank für Eure Hilfe.
lg Birgit
ich hätte eine Frage:
ein Kommanditist wurde mit einer Zahlung von € 6.500 abgefunden.
Lt Vertrag hätte er eine Hafteinlage von € 500 leisten sollen, die er aber nicht bezahlt hat - bei der Gründung hat er sein IT-Servicekonzept als Sacheinlage in die Firma eingebracht.
Er sollte auch zu 15 % am Vermögen beteiligt sein.
Den Vertrag gibt es seit 2015 und der Kommanditist wurde in 2018 abgefunden. - Gewinne hat es seit dem nicht gegeben.
Sämtliche Aufwände wurden vom Komplementär getragen (Verluste wurden nur ihm zugewiesen).
Die KG ist Einnahmen-Ausgabe-Rechner.
Nun meine Frage:
ist die Abfindungszahlung an den Kommanditisten Betriebsausgabe?
Vielen Dank für Eure Hilfe.
lg Birgit