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Angestellter wird Gesellschafter
#2
Ich nehme jetzt mal ganz mutig an, dass wir hier von der Gesellschaftsform einer GmbH sprechen.

Falls dem so ist und er ist nicht zugleich auch handelsrechtlicher GmbH-Geschäftsführer, so ist er weiter im ASVG, das Arbeitsrecht gilt auch weiter für ihn und er hat keinen  Lohnsteuerabzug, sondern wird zur Einkommensteuer veranlagt und verliert so auch die Begünstigungen vor die Sonderzahlungen (Jahressechstel) bzw. hat auch keine Möglichkeit für eine Pendlerpauschale bzw. einen Pendlereuro.

Aber als leitender Angestellter (das meinten Sie vermutlich), der dann auch noch von der Kammerumlage befreit ist, bekommen wir das leider nicht hin.

Dazu benötigen wir eine andere Gesellschaftsform (zB. Personengesellschaft).
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RE: Angestellter wird Gesellschafter - von Wilhelm Kurzböck - WIKU - 15.09.2022, 14:18

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