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Pflichtpraktikum mit Taschengeld / Sonderzahlungen
#1
Lieber Herr Kurzböck,
ich habe eine Studentin, die ein Pflichtpraktikum von 3 Monaten zu absolvieren hat (01.07.-30-09.), geringfügig angemeldet.
Sie erhält monatlich ein Taschengeld von 485 €
Kann der Dienstgeber ihr im September auch eine aliquote Sonderzahlung ausbezahlen?
Oder spricht bei Pflichtpraktikant:innen irgendetwas dagegen?
Danke!
LG, Ingrid Neissl
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Pflichtpraktikum mit Taschengeld / Sonderzahlungen - von Ingrid Ne - 16.09.2022, 07:28

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