14.07.2019, 16:15
Sehr geehrte Verena,
bei der Käuferin führt der Kauf zu Anschaffungskosten der Beteiligung. Richtig, diese sind im Fall einer späteren Veräußerung der GmbH-Anteile von Bedeutung.
bei der Käuferin führt der Kauf zu Anschaffungskosten der Beteiligung. Richtig, diese sind im Fall einer späteren Veräußerung der GmbH-Anteile von Bedeutung.
Steuerberater und Gerichtssachverständiger
Kollegiale Beratung, Rechtsmittel, Gutachten
Disclaimer: Diese Antwort soll eine erste Orientierung bieten. Jegliche Haftung wird ausgeschlossen.
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