14.07.2019, 16:15
Sehr geehrte Verena,
bei der Käuferin führt der Kauf zu Anschaffungskosten der Beteiligung. Richtig, diese sind im Fall einer späteren Veräußerung der GmbH-Anteile von Bedeutung.
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Steuerberater und Gerichtssachverständiger
Kollegenberatung, Rechtsmittel, Gutachten
Disclaimer: Diese Antwort soll eine erste Orientierung bieten. Jegliche Haftung wird ausgeschlossen. Anfragen gern per E-Mail oder PN.
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