04.10.2022, 13:06
Normalerweise nicht.
Mit "normalerweise" meine ich, dass der "Normalfall" (Kantinenessen oder Anlieferung von Essen und Bezahlung durch Arbeitgeber:in) gemeint ist.
Es könnte auch "Sonderfälle" geben wie zB das gemeinsame Essen in einem Gasthaus, das der Arbeitgeber übernimmt, ohne dass Essensgutscheine zum Einsatz gelangen. Da könnte es sich abgabenrechtlich spießen.
Mit "normalerweise" meine ich, dass der "Normalfall" (Kantinenessen oder Anlieferung von Essen und Bezahlung durch Arbeitgeber:in) gemeint ist.
Es könnte auch "Sonderfälle" geben wie zB das gemeinsame Essen in einem Gasthaus, das der Arbeitgeber übernimmt, ohne dass Essensgutscheine zum Einsatz gelangen. Da könnte es sich abgabenrechtlich spießen.