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unberechtigt vorz. Austritt und UEL bzw. Rückverrechnung zuviel verbrauchter Urlaub
#1
Hallo,

nachdem es hier ja eine Änderung gegeben hat (unb. vorz. Austritt und Verlust der UEL vom laufenden Urlaubsjahr) folgende Frage.
Bisher hatten wir ja den Urlaub des lfd. Urlaubsjahres verfallen lassen.
Nach der Änderung gilt das nurmehr für die 5. bzw. 6. Urlaubswoche. Da ja das Unionsrecht gilt.
D.h. ich rechne prinzipiell mit 20 Urlaubstagen und nicht mit 25 oder 30 (5. bzw. 6. Wochen) und alles was darüber geht darf verfallen.
Bzw. darf ich rückverrechnen bei UVA.
Richtig?

z.B.: DN ist vom 1.2.22 - 14.10.22 beschäftigt und tritt per uvA aus. Das sind 256 Kalendertage.
Anspruch arbeitsrechtlich = 25/365*256 = 17,53 UT
Verbraucht z.B: 12 Tage... bisher wären die 5,53 UT Rest verfallen

Neue Berechnung: 20/365*256 = 14,03 UT
Verbraucht z.B: 12 Tage... d.h. die 2,03 Differenztage sind auszuzahlen (und nicht wie vorher 5,53).

Wenn der DN z.B. 17 Tage verbraucht hat, darf ich den Überkonsum von 3,03 Tagen (14,03 zu 17 UT) rückverrechnen.

Kann mir das wer bestätigen?


Konnte bisher keine Beispiele finden.
DANKE
LG
Robert
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unberechtigt vorz. Austritt und UEL bzw. Rückverrechnung zuviel verbrauchter Urlaub - von Robert - 10.10.2022, 11:26

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