11.10.2022, 12:09
Liebe Teilnehmer! Es wurde bei einem ungerechtfertigtem vorzeitigem Austritt per 31.05.2001 keine UEL bezahlt. Nach der neuen Judikatur würde sie aber zustehen - kann bei einer PLB Prüfung die UEL rückverrechnet werden oder nur wenn der Dienstnehmer einen schriftlichen Antrag darauf stellt? Vielen Dank für eure Meinungen!