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UEL bei ungerechtfertigtem vorzeitigem Austritt
#1
Liebe Teilnehmer! Es wurde bei einem ungerechtfertigtem vorzeitigem Austritt per 31.05.2001 keine UEL bezahlt. Nach der neuen Judikatur würde sie aber zustehen - kann bei einer PLB Prüfung die UEL rückverrechnet werden oder nur wenn der Dienstnehmer einen schriftlichen Antrag darauf stellt? Vielen Dank für eure Meinungen!
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UEL bei ungerechtfertigtem vorzeitigem Austritt - von Margit H. - 11.10.2022, 12:09

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