11.10.2022, 20:47
Danke für die Antwort - die GPLB Prüfung läuft schon und ich habe vermutet, dass dies ein Thema werden wird... Aber kann Lohndumping unterstellt werden - zum Zeitpunkt 31.05.2021 wurde ja zurecht ohne UEL abgerechnet, da damals der Anspruch bei ungerechtfertigtem vorzeitigen Austritt verfällt. Für den Arbeitnehmer trifft meiner Meinung nach die KV-Verfallsregelung zu, (KV Arbeiter Metall) - 6 Monate nach Bekanntwerden - und er kann keine Ansprüche mehr geltend machen. Müsste bei der GPLB Prüfung trotzdem noch an den Arbeitnehmer bezahlt werden, oder nur die Beiträge, ÖGK, FA, Kom.St.? Vielen Dank!