12.10.2022, 16:23
Die arbeitsrechtliche Taggeldkürzung ist das eine und die abgabenrechtliche Kürzung des ansonsten maximal möglichen steuerfreien Betrages das andere.
Die Übernahme des Frühstücks ist häufig in der Nächtigungsrechnung enthalten und entfaltet keinerlei weitere steuerliche Kürzungen, während die Übernahme anderer Mahlzeiten die abgabenrechtlich relevanten Kürzungen veranlasst, je nachdem, ob wir von In- oder Auslandsdienstreisen sprechen.
Die Übernahme des Frühstücks ist häufig in der Nächtigungsrechnung enthalten und entfaltet keinerlei weitere steuerliche Kürzungen, während die Übernahme anderer Mahlzeiten die abgabenrechtlich relevanten Kürzungen veranlasst, je nachdem, ob wir von In- oder Auslandsdienstreisen sprechen.

