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KV Frisöre - Urlaubszuschuss bei Austritt
#1
Liebe Forums-Mitglieder,
im KV für Frisöre ist folgendes unter "Sonderzahlungen" zu finden:

10. Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer, die während des Kalenderjahres ausscheiden, erhalten den aliquoten Teil des Urlaubszuschusses und der Weihnachtsremuneration entsprechend der im Kalenderjahr zurückgelegten Beschäftigung.

sowie

12. Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer, die den Urlaubszuschuss/die Weihnachtsremuneration für das laufende Kalenderjahr bereits erhalten haben, aber noch vor Ablauf des Kalenderjahres ausscheiden, haben den erhaltenen Urlaubszuschuss/die Weihnachtsremuneration nur dann zurückzuzahlen, wenn sie nach § 82 GewO 1859 (§ 15 BAG) berechtigt entlassen werden oder ohne wichtigen Grund gemäß § 82 a GewO 1859 (§ 15 BAG) vorzeitig austreten.

Verstehe ich das richtig:

Tritt die Arbeitnehmerin vor dem 30. Juni mit einer einvernehmlichen Lösung aus, dann bekommt sie den aliquoten Urlaubszuschuss bzw. die aliquote Weihnachtsremuneration für den Zeitraum 1.1. bis Austrittsdatum.
Laut KV ist der UZ am 30.6. fällig.
Tritt sie nach dem 30.6. aus (wieder einvernehmliche Lösung), dann erhält sie den UZ für das gesamte Jahr (da ja bereits am 30.6. ausgezahlt) und die Weihnachtsremuneration nur aliquot vom 1.1. bis zum Austrittsdatum.

Ist das so gemeint?

Herzlichen Dank für eure Erfahrungswerte und liebe Grüße
Manuela
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KV Frisöre - Urlaubszuschuss bei Austritt - von Manuela - 21.10.2022, 12:25

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