21.10.2022, 13:51
Hallo, wie ist das mit der AfA der gebrauchten Einrichtung bei der erstmaligen Vermietung einer Wohnung nach Privatnutzung? Z.B. verbleibt eine nur 4 Jahre alte Küche in der nun vermieteten Wohnung. Sind hier vom Neuwert 4 Jahre AfA abzuziehen und den Rest auf 6 Jahre abzuschreiben?
Danke!
Danke!