Hallo Fr. Neunteufel,
im Beitrag des BMF ist dargestellt, dass zu den Anschaffungskosten nur die tatsächlichen AK gehören. Dazu gehören auch eventuelle Stückzinsen.
Einen Unterschied zwischen Bilanzierer und EA-Rechner gibt es beim AV nicht.
Anschaffungsnebenkosten (Beratungs- oder Transaktionskosten) sowie Aufwendungen im Zusammenhang mit dem Finanzvermögen ( zB Depotgebühren) gehören nicht dazu.
(siehe dazu https://www.bmf.gv.at/themen/steuern/spa...ungen.html)
MfG
im Beitrag des BMF ist dargestellt, dass zu den Anschaffungskosten nur die tatsächlichen AK gehören. Dazu gehören auch eventuelle Stückzinsen.
Einen Unterschied zwischen Bilanzierer und EA-Rechner gibt es beim AV nicht.
Anschaffungsnebenkosten (Beratungs- oder Transaktionskosten) sowie Aufwendungen im Zusammenhang mit dem Finanzvermögen ( zB Depotgebühren) gehören nicht dazu.
(siehe dazu https://www.bmf.gv.at/themen/steuern/spa...ungen.html)
MfG