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Berechtigungsumfang
#2
Sehr geehrter Herr Pfeiffer,

wenn der Klient nur deshalb keine ANVA einreichen darf, weil er Vermietungseinkünfte zu versteuern hat, die mit dem potenziell haftungsauslösenden Sachverhalt nichts zu tun haben, würde ich das als einen Grenzfall ansehen, bei dem die Versicherung sehr wohl deckungspflichtig ist.

Leider lassen sich Haftpflichtversicherer, die eine Deckung einmal abgelehnt haben, meistens nur mit einer Deckungsklage vom Gegenteil überzeugen.

In diesem Falle wäre es sicher vorteilhaft, über eine betriebliche Rechtsschutzversicherung mit Versicherungsvertragsrechts-Baustein zu verfügen.

Ich habe jedenfalls einiges an Erfahrung vorzuweisen im Bereich Steuerberater-Berufshaftpflicht und bin außerdem selbst Steuerberater und Rechtsanwalt in einer Person - gerne können Sie mich kontaktieren für eine erste Prüfung des Falles.

Mit besten Grüßen


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Dr. Felix Karl Vogl
Rechtsanwalt & Steuerberater
Penthouse Alpina
Bahnhofstraße 34 Top 12
6780 Schruns
Österreich/Austria

Telefon: +43 (0) 5556 21021
Telefax: +43 (0) 5556 21021-99
E-Mail: kanzlei@rechtsanwalt-steuerberater.at
Website: www.rechtsanwalt-steuerberater.at

Bei sämtlichen Stellungnahmen in diesem Forum handelt es sich um allgemeine Einschätzungen, die eine Rechtsberatung im Einzelfall nicht ersetzen können und sollen, sowie um reine Gefälligkeiten, weshalb für die Richtigkeit des Inhaltes sämtlicher Stellungnahmen jedwede Haftung abgelehnt wird.
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Nachrichten in diesem Thema
Berechtigungsumfang - von Pfeiffer - 13.10.2022, 09:08
RE: Berechtigungsumfang - von Dr Felix Karl Vogl - RA + StB - 27.10.2022, 09:17
RE: Berechtigungsumfang - von Steuerexperte - 27.10.2022, 20:37
RE: Berechtigungsumfang - von Steuerexperte - 28.10.2022, 19:48
RE: Berechtigungsumfang - von Pfeiffer - 03.11.2022, 15:43

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