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UEL bei ungerechtfertigtem vorzeitigem Austritt
#7
Sehr geehrte Frau H.,

Auch ich würde mir durch den Sachverhalt nicht unbedingt den guten Schlaf rauben lassen – einerseits würde ich hier das Vorliegen von Fahrlässigkeit wegen der bis zum EuGH-Urteil glasklaren Rechtslage durchaus infrage stellen (von Vorsatz ganz zu schweigen).

Und zweitens besteht im Falle des Falles ohnedies noch die Möglichkeit einer Nachzahlung um die Verfolgung nach dem LSD-BG abzuwenden.

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Dr. Felix Karl Vogl
Rechtsanwalt & Steuerberater
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RE: UEL bei ungerechtfertigtem vorzeitigem Austritt - von Dr Felix Karl Vogl - RA + StB - 27.10.2022, 09:55

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