27.10.2022, 20:37
Guten Tag,
die Beratung betreffend die steuerliche Abzugsfähigkeit von Sozialversicherungsbeiträgen im Zusammenhang mit einer Einkommensteuererklärung ist eindeutig nicht vom Berechtigungsumfang gedeckt, weil BiBu in Angelegenheiten der ESt-Erklärung nicht beraten dürfen.
Das ist (leider) kein Grenzfall sondern eindeutig. Eine Deckungsklage wird vermutlich nur zusätzliche Kosten verursachen.
Die wirkliche Frage ist, warum es hier zu einem Haftungsfall gekommen ist bzw. warum ein Haftungsfall droht, und ob daran noch etwas zu ändern ist.
die Beratung betreffend die steuerliche Abzugsfähigkeit von Sozialversicherungsbeiträgen im Zusammenhang mit einer Einkommensteuererklärung ist eindeutig nicht vom Berechtigungsumfang gedeckt, weil BiBu in Angelegenheiten der ESt-Erklärung nicht beraten dürfen.
Das ist (leider) kein Grenzfall sondern eindeutig. Eine Deckungsklage wird vermutlich nur zusätzliche Kosten verursachen.
Die wirkliche Frage ist, warum es hier zu einem Haftungsfall gekommen ist bzw. warum ein Haftungsfall droht, und ob daran noch etwas zu ändern ist.
Steuerberater und Gerichtssachverständiger
Kollegiale Beratung, Rechtsmittel, Gutachten
Disclaimer: Diese Antwort soll eine erste Orientierung bieten. Jegliche Haftung wird ausgeschlossen.
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