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Abgabenerklärungen
#2
Ich habe diesbezüglich vor ein paar Jahren bei der Wirtschaftskammer nachgefragt und mir wurde gesagt, dass die gängige Praxis sei, dass der BiBu mit den Finanzonline-Zugangsdaten des Steuerpflichtigen die Erklärung für ihn abgibt.
Das ist natürlich mit den rechtlichen Vorgaben durch das BiBuG nicht gedeckt und bekommt man von der WKO auch nicht schriftlich da gesetzwidrig.
Die sicherste Variante ist das Zusammenarbeiten mit einem Steuerberarter.
Die einzige aus meiner Sicht noch gedeckte Alternative dazu ist das Erstellen eines Entwurfs der Jahressteuererklärung, den der Steuerpflichtige dann in seinem Namen und auf sein Risiko abgibt. Es sollte aber der Steuerpflichtige auf jeden Fall eindeutig darauf hingewiesen werden, dass das sein Risiko ist.
Im Vergleich zum Steuerberater sehen die meisten Klienten keinen großartigen Unterschied, da die Steuerberater sich mittels vom Klienten zu unterzeichnender Vollständigkeitserklärung praktisch jeder Haftung entziehen.
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Nachrichten in diesem Thema
Abgabenerklärungen - von STEUERSPATZ - 01.11.2022, 20:22
RE: Abgabenerklärungen - von Pfeiffer - 03.11.2022, 17:25
RE: Abgabenerklärungen - von STEUERSPATZ - 03.11.2022, 23:53
RE: Abgabenerklärungen - von Hendrich Günter - 19.11.2022, 19:40

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