04.11.2022, 11:19
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 04.11.2022, 11:20 von sattler susanne.)
Hallo Herr Kurzböck,
vielen Dank für Ihre Meinung. Aktuell klärt der DN das mit der GKK und PVA (lt. Klient)
Ich denke aber auch das hier eine Beratung notwendig wäre (diesbezüglich bekomme ich noch die Info vom Klienten)
GKK möchte auch, dass wir die EFZ 100% ab 04.08.-14.8.22 aufrollen
D.h. im Nachhinein:
Abmeldung mit 04.08.22 Karenz § 15b AVRAG/Beschäfitung aufrecht
Aufrollen EFZ 100%
Anmeldung DN mit 15.08.2022 (Teilzeitbeschäftigung)
GKK meinte auch, das solche Spezialfälle jetzt öfters vorgekommen
Ich hoffe das sich hier bald was tut und ich würde gegebenfalls bezüglich Beratung auf Sie zukommen
Vielen Dank
vielen Dank für Ihre Meinung. Aktuell klärt der DN das mit der GKK und PVA (lt. Klient)
Ich denke aber auch das hier eine Beratung notwendig wäre (diesbezüglich bekomme ich noch die Info vom Klienten)
GKK möchte auch, dass wir die EFZ 100% ab 04.08.-14.8.22 aufrollen
D.h. im Nachhinein:
Abmeldung mit 04.08.22 Karenz § 15b AVRAG/Beschäfitung aufrecht
Aufrollen EFZ 100%
Anmeldung DN mit 15.08.2022 (Teilzeitbeschäftigung)
GKK meinte auch, das solche Spezialfälle jetzt öfters vorgekommen
Ich hoffe das sich hier bald was tut und ich würde gegebenfalls bezüglich Beratung auf Sie zukommen
Vielen Dank