07.11.2022, 20:46
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 12.11.2022, 13:35 von Wilhelm Kurzböck - WIKU.)
Im Jahr 2023 beträgt die Barwertfreigrenze für Pensionsabfindungen insgesamt € 13.500,00 (2022: € 13.200,00).
Beträgt der Barwert einer Pensionsabfindung maximal diesen Betrag, so ist die Anwendung des Hälftesteuersatzes möglich.
Achtung:
Der Betrag für 2023 beträgt nicht - wie ursprünglich gedacht - € 13.500,00 - sondern € 14.400,00.
Dies wurde soeben von der FMA verlautbart:
https://www.fma.gv.at/pensionskassen/off...ebe0dc07bc
Beträgt der Barwert einer Pensionsabfindung maximal diesen Betrag, so ist die Anwendung des Hälftesteuersatzes möglich.
Achtung:
Der Betrag für 2023 beträgt nicht - wie ursprünglich gedacht - € 13.500,00 - sondern € 14.400,00.
Dies wurde soeben von der FMA verlautbart:
https://www.fma.gv.at/pensionskassen/off...ebe0dc07bc