17.07.2019, 15:31
Dass die Versicherungszeit maßgeblich wäre, ist eindeutig durch den Richtlinientext widerlegt.
Die greifen auf die Versicherungszeiten des Hauptverbandes zu und unterscheiden nicht zwischen Ende Beschäftigung und Ende Entgelt.
Viel Erfolg beim Einspruch!
Die greifen auf die Versicherungszeiten des Hauptverbandes zu und unterscheiden nicht zwischen Ende Beschäftigung und Ende Entgelt.
Viel Erfolg beim Einspruch!