Hallo Berni,
nachstehend eine Berufungsentscheidung - Steuer (Senat) des UFSS aus 2005, in der Vorführfahrzeuge, nicht aber Fahrzeuge, die bloß Ausstellungszwecken gedient haben, als gebraucht anzusehen sind.
Unter "bloß Ausstellungszwecken gedient" würde ich die "ein-Tages-Zulassung" verstehen. Für diese Fahrzeuge sähe ich die Begünstigung als gegeben an.
https://findok.bmf.gv.at/findok?executio...9b6170ce64
LG
nachstehend eine Berufungsentscheidung - Steuer (Senat) des UFSS aus 2005, in der Vorführfahrzeuge, nicht aber Fahrzeuge, die bloß Ausstellungszwecken gedient haben, als gebraucht anzusehen sind.
Unter "bloß Ausstellungszwecken gedient" würde ich die "ein-Tages-Zulassung" verstehen. Für diese Fahrzeuge sähe ich die Begünstigung als gegeben an.
https://findok.bmf.gv.at/findok?executio...9b6170ce64
LG