15.11.2022, 15:09
Wir haben die Situation, dass Angestellten im Bau KV, steuerfreie Taggelder nach § 17 Bau KV bezahlt wurden, obwohl sich die Baustelle vor dem Büro imselben Ort befindet und die Dienstnehmer nicht weit entfernt wohnen. Der Aufnahmeort lt. Dienstvertrag ist aber z.B. ein anderer Ort (gar ein Ort im kleinen Walsertal). Die Arbeiten und der Sitz der Beschäftigerfirma aber stets in Niederösterreich, nur die Konzernmutter befindet sich in Vorarlberg. Meinen Sie diese Argumentation könnte halten bzw. hält, da im KV explizit der Aufnahmeort erwähnt wird? Hmm - es droht eine riesen Nachbemessung.. Danke.