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KV Bau Angestellte - Taggelder §17
#4
Ich habe mich vorhin möglicherweise ein wenig missverständlich ausgedrückt, weil ich in einer kurzen Webinar-Pause geantwortet habe.

Aus Erfahrung weiß ich, dass es hier auf mehr Details ankommt, als wir hier datenschutzkonform und ressourcenschonend erörtern können.

Keinesfalls wollte ich mich hier persönlich mit ins Spiel bringen, zumal ich diese (kostenpflichtigen) Hilfeleistungen auf den Kreis meiner Premium-Abonnent:innen (WIKU-Personal aktuell) bzw. meiner ständigen Indoor-Auftraggeber:innen beschränken muss. Die Nachfrage ist anhaltend intensiv, dass ich hier ein wenig "filtern" muss.

Hinzu kommt noch, dass meine Termine bis Jahresende 2022 ausgeschöpft sind und ich im Jänner 2023 eine Betreuungspause einlege, da ich hier ausnahmslos nur ganztägige Schulungen habe. Daher sind die nächsten Terminmöglichkeiten erst wieder ab Februar 2023 gegeben.

Kontaktieren kann man mich unter meiner e-mail-Adresse wilhelm.kurzboeck@wikutraining.at

Nur so viel: der Aufnahmeort muss faktisch auch ein Ort sein, an dem man ursprünglich auch tätig wurde und nicht nur auf dem Papier als "Aufnahmeort" aufscheint. In Ihrem geschilderten Fall scheint mir möglicherweise maximal das Taggeld nach § 17 Z 3 (derzeit € 16,40) möglich zu sein (gehe ich nach den Schilderungen).

Aber schreiben Sie mir dennoch: ich kann Ihnen eventuell jemanden vermitteln, der Ihnen weiterhilft, weil ich Ihnen ein solanges Zuwarten nicht zumuten möchte.
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Nachrichten in diesem Thema
KV Bau Angestellte - Taggelder §17 - von erich - 15.11.2022, 15:09
RE: KV Bau Angestellte - Taggelder §17 - von Wilhelm Kurzböck - WIKU - 15.11.2022, 18:07

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