16.11.2022, 16:20
zu Frage 1:
Das kann man jedenfalls meiner Ansicht nach so machen.
zu Frage 2:
Wenn ausgehend von einer 4-Tage-Woche der relevante Urlaubsrest 6 AT beträgt und je 4 AT Urlaub 3 Kalendertage hinzugerechnet werden, so lautet die Rechnung 6 + 3 = 9. Somit käme ich hier auf den 9.11.2022.
Das kann man jedenfalls meiner Ansicht nach so machen.
zu Frage 2:
Wenn ausgehend von einer 4-Tage-Woche der relevante Urlaubsrest 6 AT beträgt und je 4 AT Urlaub 3 Kalendertage hinzugerechnet werden, so lautet die Rechnung 6 + 3 = 9. Somit käme ich hier auf den 9.11.2022.