18.11.2022, 14:21
Dass nur ein Arbeitnehmer die Arbeitnehmergewinnbeteiligung erhält, mag ein Indiz für die Nichtanwendbarkeit des Steuerfreibetrages sein, muss aber nicht unbedingt, da es eventuell möglich ist, hier eine Gruppenbildung (Abteilung oder Verantwortungsbereich oder Betriebszugehörigkeitsdauer,....) vorzunehmen. Die Gruppe darf ja auch aus einem Arbeitnehmer oder einer Arbeitnehmerin bestehen.
Zu beachten ist zudem, dass diese Zahlung nicht als Leistungsentlohnung fungieren dürfen.
Die Anwendung der "Formel 7" ist möglich, setzt eine schriftliche Vereinbarung voraus. Die Auszahlung der monatlichen Raten muss dann über 6 Monate laufen. Eine rückwirkende Abrechnung der laufenden Raten im Sinne einer Aufrollung ist nicht möglich (oder man sollte sich nicht unbedingt dabei ertappen lassen).
Zu beachten ist zudem, dass diese Zahlung nicht als Leistungsentlohnung fungieren dürfen.
Die Anwendung der "Formel 7" ist möglich, setzt eine schriftliche Vereinbarung voraus. Die Auszahlung der monatlichen Raten muss dann über 6 Monate laufen. Eine rückwirkende Abrechnung der laufenden Raten im Sinne einer Aufrollung ist nicht möglich (oder man sollte sich nicht unbedingt dabei ertappen lassen).