22.11.2022, 13:27
Es kursiert die Rechtsmeinung, dass für Essen, Betriebsausflüge, Weihnachtsfeiern usw. also freiwilligen Sozialaufwand ein umsatzsteuerlicher Eigenverbrauch anzusetzen ist.
Ein Kollege hatte vor Jahren eine BP, wo dies zu einer Feststellung der BP geführt hat.
Praktischerweise wird seither dort der Vorsteuerabzug nicht mehr gegeben für freiwilligen Sozialaufwand.
Die meisten Kollegen, die ich darauf anspreche, haben das noch nie gehört und buchen mit Vorsteuerabzug ein.
Gibt es hier Erfahrungen mit der Finanz zu diesem Thema?
Freue mich über regen Austausch dazu!
Ein Kollege hatte vor Jahren eine BP, wo dies zu einer Feststellung der BP geführt hat.
Praktischerweise wird seither dort der Vorsteuerabzug nicht mehr gegeben für freiwilligen Sozialaufwand.
Die meisten Kollegen, die ich darauf anspreche, haben das noch nie gehört und buchen mit Vorsteuerabzug ein.
Gibt es hier Erfahrungen mit der Finanz zu diesem Thema?
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