18.07.2019, 10:17
Sehr geehrte Frau Christine,
wenn die Zahlung belegt ist und glaubhaft gemacht werden kann, dass das Gerät für den Betrieb angeschafft wurde, ist eine Geltendmachung als GWG möglich.
Einfuhrumsatzsteuer ist ab einem Warenwert von 22 Euro, Zoll bei einer Einfuhr aus den USA ab 150 Euro zu entrichten. Die Verantwortung für die korrekte Deklaration trägt der Einkäufer.
Viele Grüße
wenn die Zahlung belegt ist und glaubhaft gemacht werden kann, dass das Gerät für den Betrieb angeschafft wurde, ist eine Geltendmachung als GWG möglich.
Einfuhrumsatzsteuer ist ab einem Warenwert von 22 Euro, Zoll bei einer Einfuhr aus den USA ab 150 Euro zu entrichten. Die Verantwortung für die korrekte Deklaration trägt der Einkäufer.
Viele Grüße
Steuerberater und Gerichtssachverständiger
Kollegiale Beratung, Rechtsmittel, Gutachten
Disclaimer: Diese Antwort soll eine erste Orientierung bieten. Jegliche Haftung wird ausgeschlossen.
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