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Insolvenzabrechnung - Austritt - UEL/SZ
#1
Lieber Herr Kurzböck,

eine Mitarbeiterin ist gem. § 25 IO am 25.11. ausgetreten.
Insolvenzeröffnung war am 5.9.

Laut Masseverwalter gebührt ihr das aliquote Novembergehalt (1.-25.11.), die aliquote Sonderzahlung (5.9.-25.11.) sowie die aliquote UEL (5.9.-25.11.).

Die Berechnung des aliquoten Novembergehalts ist klar.

Die Berechnung der aliquoten Sonderzahlung ist ebenfalls klar: Sonderzahlung für das gesamte Jahr berechnen dividiert durch 365 mal 82 Tage
Zeitraum 5.9. - 25.11 sind 82 Tage.

Wie hat jedoch die Aliquotierung der UEL zu erfolgen?
Die Mitarbeiterin hat einen Resturlaub von 71,51 Tagen.
Ist der Urlaubsanspruch für den Zeitraum 5.9. - 25.11. zu errechnen? 25 / 365 * 82 = 5,62
Ist das die korrekte UEL, die bei Austritt abgerechnet werden muss?
Und die restlichen 65,89 Tage müssen vom Insolvenzausgleichsfonds abgerechnet werden?

Herzlichen Dank und liebe Grüße
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Insolvenzabrechnung - Austritt - UEL/SZ - von Manuela - 29.11.2022, 18:09

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