Für die Abrechnung mit KM-Geld ist kein Fahrtenbuch erforderlich, es genügt die Glaubhaftmachung.
Es muss auf den Reisekostenabrechnungen aber der berufliche Zweck und das Fahrziel zu Kontrollzwecken ersichtlich sein.
Ein Fahrtenbuch ist nur erforderlich, wenn der verminderte Sachbezug beantragt werden soll (= halber Sachbezug, wenn max. 6.000 km/Jahr privat gefahren wird).
(siehe https://findok.bmf.gv.at/findok?executio...ab5b7523d8 sowie RZ 168a ff LST-RL)
Es muss auf den Reisekostenabrechnungen aber der berufliche Zweck und das Fahrziel zu Kontrollzwecken ersichtlich sein.
Ein Fahrtenbuch ist nur erforderlich, wenn der verminderte Sachbezug beantragt werden soll (= halber Sachbezug, wenn max. 6.000 km/Jahr privat gefahren wird).
(siehe https://findok.bmf.gv.at/findok?executio...ab5b7523d8 sowie RZ 168a ff LST-RL)