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Altersteilzeit (begonnen vor 1.1.2022) - Änderungsmeldung - Verständnis-Beispiel "neue Springerzulage"
#2
Wenn eine Altersteilzeit am Laufen ist und ein Arbeitnehmer in weiterer Folge während der Altersteilzeit eine Zulage bekommt, die er davor nicht hatte, so ändert dies an der Altersteilzeitabrechnung mit dem AMS - abgesehen von der unten dargestellten Sache - genau gar nichts. Ich bin mir sicher, dass sämtliche AMS-Mitarbeiter:innen den AMS-Österreich-Erlass aus dem Frühjahr 2022, wo das auch genauso exakt festgehalten wurde, genau kennen.

Das, was sich aber dennoch ändert, ist Folgendes:

1. Ihr LV-Unterwert (also nicht jener betreffend den AMS-Antrag, sondern jener in der LV) wird höher.

2. Dadurch wird auch der Zusatzaufwand an SV, den die Altersteilzeit verursacht, weniger. Die SV-Beitragsgrundlage steckt ja im Schraubstock und ändert sich nicht mehr (von Lohnerhöhungen laut KV abgesehen). Wenn aber die "Unterwert-SV-Grundlage" nach oben drängt (durch die neue Zulage) wird der Differenz-Aufwand insoweit weniger, was bedeutet, dass dies mittels einer Änderungsmeldung dem AMS bekanntgegeben werden muss.

Die Änderungsvorschläge, die meine Arbeitsgruppe dem BMAW Anfang September 2022 überreicht hat und welche die LV wieder ein wenig sicherer machen sollten, werden dann in die Arbeitsmarktreform einfließen, die ja - gemäß der APA-Meldung von letzter Woche - von den Grünen blockiert wird (denen wir auch das DB-Thema zum Jahreswechsel zu verdanken haben). Als mit dem angestrebten 1.1.2023 wird das also leider nichts mehr, da noch nicht einmal Entwürfe in die Begutachtung gingen.

Wenn es dann soweit ist, werde ich mich hier in der Headline-Manier äußern und in meinem Magazin im Detail. Premium-Abonnent:innen meines Magazines werden aber die Vorabberichte schon lesen können.

Schönes Wochenende!
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RE: Altersteilzeit (begonnen vor 1.1.2022) - Änderungsmeldung - Verständnis-Beispiel "neue Springerzulage" - von Wilhelm Kurzböck - WIKU - 02.12.2022, 12:28

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