06.12.2022, 14:13
Hallo Manuela,
Die Zahlung muss noch im Jahr 2022 erfolgen (Abfluss), damit sie noch heuer in der EA-Rechnung berücksichtigt wird. Da es sich um die tatsächliche Nachbelastung 2021 handelt, genügt der Nachweis für die Finanz (siehe dazu RZ 3478a ESt-RL).
LG
Die Zahlung muss noch im Jahr 2022 erfolgen (Abfluss), damit sie noch heuer in der EA-Rechnung berücksichtigt wird. Da es sich um die tatsächliche Nachbelastung 2021 handelt, genügt der Nachweis für die Finanz (siehe dazu RZ 3478a ESt-RL).
LG