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Finanzonline - eZustellung
#1
Ich habe soeben vom BMDW (Bundesministerium Digitalisierung u. Wirtschaftsstandort) über die Databox eine Verständigung erhalten, dass ich ich mit 1.1.2020 zur Teilnahme an der elektr. Zustellung verpflichtet bin und alle Voraussetzungen geschaffen haben muss, um elektronische Zustellungen empfangen zu können.

Was bedeutet das für mich bzw. in welchen Abständen muss man die Databox und "MeinPostkorb" im USP-Konto abfragen?

Vielleicht wäre ein Artikel im BÖB-Journal oder ein Seminar sinnvoll.

Danke, Manfred
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Nachrichten in diesem Thema
Finanzonline - eZustellung - von Manfred - 22.07.2019, 12:26
RE: Finanzonline - eZustellung - von LippCl - 26.10.2019, 10:50
RE: Finanzonline - eZustellung - von Manfred - 26.10.2019, 17:11
RE: Finanzonline - eZustellung - von Hamannche - 10.03.2021, 16:30

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