07.12.2022, 11:14
Danke vielmals für den "input" - seitens der Politik scheint eine Überarbeitung des Themenkomplexes derzeit wohl blockiert zu sein ...
Ich fasse hier für "mein" Problem nochmals zusammen:
Richtig ?
Ich fasse hier für "mein" Problem nochmals zusammen:
- Ich muss eine Änderungsmeldung machen - das ATZ-Geld wird sich ändern.
- Dazu nehme ich das neue Formular, lasse die beiden für den Lohnausgleich maßgeblichen Felder 1 und 2 plus den sich daraus ergebenden Lohnausgleich (Feld 4) gegenüber dem bisherigen Rechenergebnis unverändert. Dadurch bleibt auch Feld 5 unverändert.
- Im Feld 3 steigt das Bruttoentgelt um die Springerzulage (EUR 80).
- Jetzt bin ich unschlüssig: Hab ich richtig verstanden, dass die zu erreichende SV-BGL nicht steigt, wenn die Springerzulage neu dazukommt ? Feld 6 daher unverändert bleibt ?
- Wenn das so ist, dann ist nun weniger SV "aufzufüllen" und sinkt der Betrag in Feld 7.
- Das hat zur Folge, dass das ATZ-Geld ab dem Änderungszeitpunkt sinkt (Betrag in Feld 8 niedriger).
Richtig ?

