Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Altersteilzeit (begonnen vor 1.1.2022) - Änderungsmeldung - Verständnis-Beispiel "neue Springerzulage"
#3
Danke vielmals für den "input" - seitens der Politik scheint eine Überarbeitung des Themenkomplexes derzeit wohl blockiert zu sein ...

Ich fasse hier für "mein" Problem nochmals zusammen:
  • Ich muss eine Änderungsmeldung machen - das ATZ-Geld wird sich ändern.
  • Dazu nehme ich das neue Formular, lasse die beiden für den Lohnausgleich maßgeblichen Felder 1 und 2 plus den sich daraus ergebenden Lohnausgleich (Feld 4) gegenüber dem bisherigen Rechenergebnis unverändert. Dadurch bleibt auch Feld 5 unverändert.
  • Im Feld 3 steigt das Bruttoentgelt um die Springerzulage (EUR 80).
  • Jetzt bin ich unschlüssig: Hab ich richtig verstanden, dass die zu erreichende SV-BGL nicht steigt, wenn die Springerzulage neu dazukommt ? Feld 6 daher unverändert bleibt ?
  • Wenn das so ist, dann ist nun weniger SV "aufzufüllen" und sinkt der Betrag in Feld 7.
  • Das hat zur Folge, dass das ATZ-Geld ab dem Änderungszeitpunkt sinkt (Betrag in Feld 8 niedriger).

Richtig ?
Zitieren


Nachrichten in diesem Thema
RE: Altersteilzeit (begonnen vor 1.1.2022) - Änderungsmeldung - Verständnis-Beispiel "neue Springerzulage" - von CGV1 - 07.12.2022, 11:14

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste